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In Folge dieser Synodalbeschlüsse und auf Bitten des Legaten richtet Bischof Thomas, um eine strengere Beobachtung der kirchlichen Vorschriften betr, die Residenz der Domherren herbeizuführen, Distributionen für die Anwesenden ein und schenkt zu diesem Zwecke die Zehnten von Pitschen dem Domkapitel.

Agf. in der bischöfl. Urk. von 1268 Januar 9, vergl. schles. Zeitschrift V. 379. Oct. 13. Breslau, im Sandstifte. Heinrich Abt und der Convent von Leubus und Ludwig Abt sowie der Convent von Kamenz einer- und Vincenz Abt nebst dem Convente des Sandstiftes und den ehemaligen Mönchen von Kamenz vom Augustinerorden andererseits Urkunden, der Abt vom Sandstifte habe die an Stelle der (exigentibus culpis suis) vertriebenen Augustiner durch den Bischof T(homas) in Kamenz eingesetzten Cisterzienser aus Leubus durch weltliche Gewalt vertreiben lassen, sei darauf vom Bischof excommunicirt worden, habe an den Papst appellirt, nun aber compromittirten beide Parteien auf den Legaten Jakob von Lüttich und versprächen unter Verzicht auf jede Appellation und bei Strafe von 1000 Mark sich dessen Entscheidung zu fügen. Mitsiegler: Bischof Thomas und der Legat Jakob. Aus dem Transsumt in No. 683 bei Pfotenhauer Urkundenbuch des Klosters Kamenz (cod. dipl. Siles. X.) S. 4, in deutscher Uebersetzung bei Frömrich, Kamenz 14-16, doch mit dem falschen Jahr und Datum 1240, den 21. Weinmonat.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.